AVB
Allgemeine Vertragsbedingungen für Referent*innen und Vortragende („AVB“)
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Referent*innen und Vortragenden des Verbandes Österreichischer Volkshochschulen (in der Folge: VÖV).
Der Vertrag über die Unterrichtstätigkeit („Seminarvereinbarung“), der einzelvertraglich zwischen dem VÖV und dem/der Referent*in abgeschlossen wird, umfasst Details über Inhalt und Honorierung der Leistungen und kommt mit der beiderseitigen Fertigung der Vertragspartner*innen und dem Erreichen der Mindestanzahl an Seminarteilnehmer*innen gemäß Punkt 1. h. der AVB zustande.
Die ausgefüllte und durch den/die Referent*in gefertigte Seminarvereinbarung ist rechtzeitig bis spätestens vor Seminarbeginn an den VÖV zu übermitteln.
Mitgeltende Dokumente zum Vertrag sind die hier vorliegenden AVBs, die Datenschutzerklärung und das Leitbild.